Förderung von Sportstättenbeleuchtung
Sportstättenbeleuchtung

Im Rahmen der Corona-Pandemie erhöht das BMU sein Konjunkturpaket für Kommunen zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen bis Ende 2021 um weitere 100 Millionen Euro...

Bild einer Straßenbeleuchtung mit LED Retrofit Ilumina 180° in Erkrath
CONPOWER Außen- und Straßenbeleuchtung

Als Lösungsanbieter und Dienstleister für Außenbeleuchtungsanlagen hat sich CONPOWER bundesweit und im deutschsprachigen Ausland etabliert. Wir bieten von der Lichtberechnung über die Installation modernster Produkte aus dem Bereich der LED-Technik mit kompletter Steuerungstechnik bis hin zur Wartung und Ersatzteillieferung alles aus einer Hand...

Smart Controlling - Fernsteuerung für die Direktvermarktung
Smart Controlling von CONPOWER

Unser Smart Plant Controller ist konzipiert für eine Fernsteuerung von PV-, Wind- und Biomasse-Kleinanlagen sowie für eine zuverlässige Nachvollziehbarkeit der Lastmanagementeinsätze des zuständigen EVUs...

Bild von historischen Leuchten mit CONPOWER LED Retrofits Ilumina auf dem Buttermarkt in Kempen
LED Retrofit Leuchtmittel Ilumina

Wesentlicher Unterschied zu herkömmlichen LED Leuchtmitteln ist das ausgefeilte Wärmemanagement mit sternförmig aufgebautem Kühlkörper, welcher die besondere Wertigkeit des Produkts unterstreicht und die hohe Lebensdauer von 50.000 Stunden ermöglicht...

Bild von einem Kartoffellager mit grünem Licht gegen Solaninbildung
Keine Solaninbildung mit grünem LED Licht

Das für das menschliche Auge als grün wahrgenommene Licht verhindert die Grünbildung und liefert somit einen entscheidenden Faktor zur werterhaltenden Lagerung und Weiterverarbeitung von Kartoffeln. Die Solanin- und Chlorophyllbildung wird effektiv unterdrückt...

Windkraftanlagen - Fernsteuerung für die Direktvermarktung

EEG-Anlagensteuerung

Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Anlagen, die Strom aus regenerativen Energiequellen gewinnen und einspeisen, steuerbar und ihr aktueller Einspeisewert abrufbar sein.

Das EEG 2014 schafft neue Tatsachen. Seit dem 1. 8. 2014 müssen neu in Betrieb genommene Anlagen (Neuanlagen) ab 500 kW eine Fernsteuerbarkeit für die verpflichtende Direktvermarktung vorweisen, um die Förderung über eine Marktprämie zu erhalten.

Die bisherige Managementprämie wird nicht mehr gewährt. Sie ist vielmehr in den gesetzlichen Fördersätzen eingepreist. Auch Anlagen, die vor dem 1. 8. 2014 in Betrieb genommen wurden (Bestandsanlagen) müssen ab dem 31. 3. 2015 ebenfalls eine Fernsteuerbarkeit für die Direktvermarktung vorweisen, wenn sie den Anspruch auf die Marktprämie geltend machen wollen.

Diese Tatsache bedeutet für Betreiber von Anlagen mit einer Nennleistung unter 1 MW ein nicht unerhebliches Problem, weil sich die technische Umsetzung für die Fernsteuerung bisher wirtschaftlich einfach nicht gerechnet hat.

Dafür hat CONPOWER den Smart Plant Controller entwickelt, der sich auch bei kleineren Anlagen rechnet. Mit unseren verschiedenen Steuerungstechniken finden wir für Sie die richtige Lösung, die zukunftssicher und wirtschaftlich ist.